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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SPORTINSEL, SCHELKLINGEN

AGBs   [USt-IdNr. DE 162867006 – – – StNr. 58356/08020]

I. Sprachlicher Hinweis

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

II. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden. Soweit das Studio auch Vertragsabschlüsse anbieten sollte, bei denen der Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel zustande kommt, so gelten für derartige Verträge andere Geschäftsbedingungen.

III. Leistungsbeschreibungen und Tarifinhalte

01. Tarife:

Das Studio bietet unterschiedliche Tarife mit unterschiedlichen Leistungsinhalten an. Die Tarife heißen dabei wie nachfolgend aufgeführt und haben die hinter dem Tarifnamen kurz beschriebenen Leistungsinhalte, welche ausführlich in der nachfolgenden Ziffer III. 2. beschrieben sind:
a) Tarif Flex+ Functional: Berechtigt ausschließlich zur Nutzung des Functional-Trainings-Towers außerhalb der festgelegten Kurszeiten. Eine Nutzung anderer Geräte oder der Duschen oder des Saunabereichs ist bei diesem Tarif nicht möglich.
b) Tarif Flex+ Premium: Beinhaltet Gesundheits-Training inklusive Functional-Training-Tower, Kurse, Sauna, Dusche und eine Wohlfühl-Massage (ca. 20 Minuten Dauer alle 2 Monate nach Terminabsprache)
c) Flex+ Reduziert Gesundheit: ausschließlich Gesundheits-Training inklusive Functional-Training-Tower, Sauna, Dusche und keine Kurse und keine Massage
d) Flex+ Reduziert Kurs: ausschließlich Kurse, Sauna und Dusche und kein Gesundheitstraining und keine Massage
e) Flex+ Kinder: Dieser Tarif berechtigt ausschließlich zu Teilnahme an Kinderkursen und ist ausschließlich wählbar für Teilnehmer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
f) Flex+ Family: Beinhaltet für berechtigte Elternteile Gesundheits-Training inklusive Functional-Training-Tower, Kurse, Sauna, Dusche und für minderjährige Kinder der Elternteile ausschließlich die Nutzungsmöglichkeit von Kinderkursen und das Gesundheitstraining mit den Beschränkungen, wie es in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung zum Punkt „Gesundheits-Training“ beschrieben ist. Die Nutzungsberechtigung der minderjährigen Kinder endet mit dem 18. Geburtstag der Kinder.

02. Leistungsbeschreibungen der Tarifleistungen

Functional-Trainings-Tower: berechtigt zur Mitbenutzung des Towers im ausgewiesenen Trainingsraum außerhalb von ausgeschriebenen Kursstunden, die durch Aushang bekannt gegeben sind.

Gesundheits-Training: Berechtigt den Kunden, soweit die Leistung im gewählten Tarif enthalten ist, zur Mitbenutzung sämtlicher im Studio vorhandener Trainingsgeräte (Kraft-, Dehnungs- und Cardiogeräte) und des Functional-Training-Towers. Die Nutzungszeiträume des Towers sind beschränkt auf Zeiten außerhalb von ausgeschriebenen Kursstunden, die durch Aushang bekannt gemacht werden. Die Teilnahme von Kindern/Jugendlichen am Gesundheits-Training ist nur möglich, soweit eine nachgewiesene medizinische Notwendigkeit besteht und sie kann nur unter der ständigen Aufsicht eines Erziehungsberechtigten stattfinden, welcher ebenfalls Studiokunde sein muss, wie beispielsweise im Tarif Flex+ Family

Kurse: Berechtigt den Kunden, soweit die Leistung im gewählten Tarif enthalten ist, zur Teilnahme an den vom Studio angebotenen Kursen im Gruppen-Kursraum gemäß Kursplan des Studios. Im Tarif Flex+ Kinder und Flex+ Family können Kinder/Jugendliche nur an den Kinderkursen teilnehmen.

Sauna/ Dusche: Berechtigt den Kunden, soweit die Leistung im gewählten Tarif enthalten ist, zur Nutzung des Sauna- und Duschbereiches zu den ausgeschriebenen Öffnungszeiten, wobei die Saunazeiten aufgeteilt sind, sodass es gemischte Saunazeiten gibt, wie aber auch Zeiten, an den ausschließliche Damen, oder ausschließlich Herren saunieren können. Die entsprechenden Saunazeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

  1. Ergänzend wählbare Zusatzleistungen

Neben den in den jeweiligen Tarifen enthaltenen Leistungen kann der Kunden noch folgende Zusatzleistungen auswählen:

Bodyscan Seca_tru: Soweit der Kunde die entsprechende Zusatzleistung gewählt hat, berechtigt sie ihn alle 4-Wochen zu maximal drei Messungen inkl. einer Auswertung durch einen Studiomitarbeiter.

Wohlfühl-Massage: Soweit der Kunde die entsprechende Zusatzleistung gewählt hat, berechtigt sie den Kunden alle 4 Wochen einmal eine Wohlfühl-Massage nach vorheriger Terminabsprache für die Dauer von 20 Minuten in Anspruch zu nehmen. Wird kein Termin durch den Kunden vereinbart innerhalb eines 4-Wochenzeitraums vereinbart oder ein Termin nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hatte, verfällt die Möglichkeit zur Teilnahme an der Wohlfühl-Massage für den entsprechenden Zeitraum.

  1. Startpaket

Das Startpaket umfasst eine Körperstatusfeststellung, sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten Trainingsplans und die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte. Im Kursbereich umfasst das Startpaket eine individuelle Einweisungsschulung des Kunden, um in die bestehenden Kursgruppe integriert zu werden, damit an den Kursstunden effektiv teilgenommen werden kann.

05. Chipkarte/Transponder

Die/der Chipkarte/Transponder wird zum angegebenen Preis käuflich vom Kunden erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben. Die/der Chipkarte/Transponder hat folgende Funktionen: Sie/er ermöglicht den einfachen Zugang zur Anlage, sowie Bargeldloses Bezahlen von Getränken, sowie eine Schließfunktion für die Schränke in den Umkleiden. Sie/er ermöglicht zudem den Zugang zu Partneranlagen des Studios für die dortige Gasttrainingsmöglichkeit und sie/er ermöglichen zudem die Bedienung der Bodyscan Messung sowie der damit verbundenen Datenbank.

  1. Für die halbjährliche Trainingsupdategebühr
    erhält der Kunde die Möglichkeit, nach Ablauf von jeweils 6 Monaten eine neue Körperstatusfeststellung durchführen zu lassen und sich anschließend einen neuen Trainingsplan erstellen zu lassen und sich bei der Umsetzung des umgestellten Trainingsplans für mindestens 30 Minuten von einem Trainer hinsichtlich der Änderungen neu einweisen und beraten zu lassen.

IV. Fälligkeiten / Verzug

01. Das einmalig zu zahlende Startpaket sowie die Kosten der Chipkarte des Transponders werden bei Abschluss des Vertrages fällig.
02. Die Trainingsupdategebühr ist erstmals nach Ablauf von 6 Monaten gerechnet ab dem eingetragenen Vertragsbeginndatum fällig, dieses an dem Tag des Monats, welcher zahlenmäßig dem Vertragsbeginndatum entspricht, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 6 weiteren Monaten, jeweils wieder an dem gleichen zahlenmäßigen Tag des Monats. Ist der Vertragsbeginn ein 29., 30., oder 31. des Monats und hat der Fälligkeitsmonat keinen entsprechenden Kalendertag, so ist die Trainingsupdategebühr in diesen Fällen, jeweils am Ersten des Folgemonats fällig.

  1. Der auf der Vorderseite der angegebene 4-wöchentliche Betrag wird jeweils alle vier Wochen montags im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals am auf dem Vertragsbeginn folgenden Montag, es sei denn, der vereinbarte Vertragsbeginn ist ein Montag. In diesen Fällen ist der erste Beitrag am Tag des Vertragsbeginns fällig.
    04. Soweit gesondert eine Vorauszahlung vereinbart wurde, ist der Betrag für die Erstlaufzeit mit Abschluss des Vertrages fällig.
    05.Ist keine Vorauszahlung vereinbart und gerät der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als drei 4-wöchentlichen Beträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

V. Persönliche Veränderungen

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind der Sportinsel unverzüglich mitzuteilen.

VI. Übertragbarkeit der Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte des Nutzers aus dem Vertragsverhältnis sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Studios übertragbar.

VII. Ruhezeitmöglichkeit

Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit. Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Wird eine solche Ruhezeit, während der Erstlaufzeit vereinbart, verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.

VIII. Mitgliederverwaltung / Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung

  1. Die Mitgliederverwaltung des Studios ist telefonisch dienstags und donnerstags jeweils in der Zeit von 7-12 und 15-20 Uhr erreichbar. Das Studio nimmt nicht an einem Streit beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-tungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 0 78 51/7 95 79 40, Fax: 0 78 51/7 95 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
    02. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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