Untitled Post

Home / Archiv / Untitled Post

VORAUSSICHTLICH BIS
3. MAI 2020 GESCHLOSSEN!


Ganz kurz fassen wir die Möglichkeiten der Beitragsabwicklung während der behördlich angeordneten Sperrzeit zusammen: 


1. Beitragsabbuchung
Die Beiträge werden weiterhin eingezogen – ohne Leistungserbringung in der Sportinsel, als solidarisches Entgegenkommen – jedoch mit einigem Mehrwert für dich als Sportinsel-Nutzer [s.a. Infos auf unserem BLOG. Bei Wiedereröffnung erhältst du von uns unter anderem ein Leistungspaket mit drei möglichen Optionen [Beitragspause – Erstattung für dich/kostenfreie Trainingsoption für Freunde/Wertgutschein in der Höhe des bezahlten Beitrags in der Sperrzeit]. Du darfst gespannt sein was wir uns sonst noch als Treuebonus für dich überlegt haben!

2. V.I.P.-Member 
Es gibt auch die Möglichkeit deinen Beitrag ohne Gegenleistung zur Verfügung zu stellen.
Dein Beitrag wird dazu verwendet dein Studio zu verschönern, zu renovieren und in vielerlei Hinsicht “außen und innen aufzuhübschen”.
Ein solidarisches Statement für alle diejenigen, die derzeit nicht in einer finanziellen Krise stecken, uns unterstützen möchten und können, einfach für alle, die sich wünschen, dass die Sportinsel und Praxis reaktiv weiterhin in Schelklingen existieren. Euch gilt unser besonderer Dank!
Bitte schreibe uns in dem Fall eine kurze Mail oder melde dich telefonisch bei uns [gerne auch wenn es wieder los geht]! Du erhältst von uns zusätzlich als Dankeschön einen Wertgutschein, der dich unter anderem vor der nächsten Beitragserhöhung schützen wird und deine eigene V.I.P.-MEMBERCARD. Außerdem kannst du versichert sein, dass wir uns zusätzlich und weit mehr bedanken werden für deine Treue in dieser schweren Zeit!



3. Zahlpause

Zahlpause für den Zeitraum der behördlich angeordneten Sperrzeit beantragen. Diese Zeit gilt als Ruhezeit, Beiträge werden nicht abgebucht. Das Vertragsende verlängert sich um die Anzahl der Monate der Sperrzeit. Solltest du dich hierfür entscheiden benötigen wir eine schriftliche Information. Wenn diese zu kurzfristig vor dem Abbuchungstermin erfolgt [wir die Abbuchung nicht mehr stoppen können] bitten wir der Abbuchung nicht zu widersprechen und keine Rücklastschrift zu veranlassen. Wir werden uns zeitnah melden und eine manuelle Rückerstattung vornehmen.


4. Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist aufgrund einer behördlich angeordneten Schließung nicht möglich. Es besteht wie immer das Recht einer ordentlichen Kündigung mit den vertraglichen Fristen.

5. Vorauszahlung mit 5 % Rabatt – mehr als es auf der Bank für dein Guthaben gibt
Wenn du möchtest, kann deine Beitragszahlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umgestellt werden. Du bezahlst für die folgenden 12 Monate im Voraus, erhältst 5 % Rabatt, sicherst dir damit den heutigen Beitrag für die kommenden 12 Monate und bekommst die Zeit der behördlich angeordneten Schließung gutgeschrieben. Außerdem kannst du versichert sein, dass wir uns zusätzlich und weit mehr bedanken werden für deine Treue in dieser schweren Zeit!








 Beginne jetzt das Richtige zu tun – Sport stärkt das Immunsystem und hilft fit zu bleiben …wenn du selbst die für dich geeigneten Schutzmaßnahmen triffst.